Eine Autofahrerin stellte – trotz Hinweisschildes, dass unberechtigt parkende Fahrzeuge kostenpflichtig entfernt werden – ihren Pkw unbefugt auf dem Kundenparkplatz eines Supermarktes ab. Aufgrund eines Rahmenvertrages mit dem Betreiber des Supermarktes, der u. a. die Abtretung von Ansprüchen gegen unberechtigte Nutzer enthält, schleppte ein Unternehmen das Fahrzeug ab und verbrachte es auf einen öffentlichen Parkgrund.
Kein Unfallversicherungsschutz eines Arbeitnehmers bei Trunkenheitsfahrt
Nach dem „Siebten Sozialgesetzbuch“ ist ein Arbeitsunfall ein Unfall, den ein Versicherter bei einer der den Versicherungsschutz begründenden Tätigkeiten erleidet.
Wie Sie ein Fahrverbot vermeiden können – Fahrverbotsvermeidung
Wie Sie ein Fahrverbot vermeiden können – Fahrverbotsvermeidung
Droht Ihnen ein durch ein Bußgeldbescheid ein Fahrverbot, dann bieten sich verschiedene Möglichkeiten.
Um überhaupt sinnvoll gegen ein Fahrverbot vorgehen zu können, ist es wichtig, dass der Bußgeldbescheid nicht rechtskräftig wird. Es muss innerhalb der 2-Wochen-Frist Einspruch einlegt und Akteneinsicht beantragt werden.
Es drohen Ihnen Punkte und Fahrverbot?
Es drohen Ihnen Punkte und Fahrverbot?
Unterschätzen Sie die Folgen nicht, nutzen Sie Ihre Chancen und versuchen Sie jeden Punkt zu vermeiden.
Bei Verteidigungen in Verkehrssachen bestehen häufig recht gute Erfolgsaussichten. Die Wahrscheinlichkeit, dass Meß- und Verfahrensfehler gefunden werden ist groß. Selbst wenn Sie auf dem Messfoto zu identifizieren sind, müssen Sie nicht gleich aufgeben.
Telefonieren auf dem Seitenstreifen verboten
Telefonieren auf dem Seitenstreifen verboten Ein Autofahrer, der auf einem Seitenstreifen mit laufendem Motor telefoniert, handelt nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf ordnungswidrig. Er bleibt auch auf dem Seitenstreifen ein normaler Verkehrsteilnehmer. Auf einem Parkplatz wäre dies anders zu beurteilen.
Umfang des Unfallversicherungsschutzes bei Wegeunfall
Umfang des Unfallversicherungsschutzes bei Wegeunfall Zu einer versicherten Tätigkeit im Sinne des Arbeitsunfalls gehört auch „das Zurücklegen des mit der versicherten Tätigkeit zusammenhängenden unmittelbaren Weges nach und von dem Ort der Tätigkeit“. „Versichert“ ist danach also nur „das Zurücklegen“ eines solchen Weges, sonst nichts.