Wie Sie ein Fahrverbot vermeiden können – Fahrverbotsvermeidung

Wie Sie ein Fahrverbot vermeiden können – Fahrverbotsvermeidung
Droht Ihnen ein durch ein Bußgeldbescheid ein Fahrverbot, dann bieten sich verschiedene Möglichkeiten.
Um überhaupt sinnvoll gegen ein Fahrverbot vorgehen zu können, ist es wichtig, dass der Bußgeldbescheid nicht rechtskräftig wird. Es muss innerhalb der 2-Wochen-Frist Einspruch einlegt und Akteneinsicht beantragt werden.

Danach können wir prüfen, ob der Tatnachweis gegen Sie tatsächlich geführt werden kann. Möglicherweise ist die Tat verjährt oder das Messergebnis zweifelhaft.

Sollte wir zu dem Ergebnis kommen, dass Ihnen die Tat nachgewiesen werden kann, erarbeiten wir mit Ihnen gemeinsam eine Verteidigungsstrategie. Hilfreich kann eine Verfahrensverlängerung sein, so dass das Fahrverbot zu einem für Sie passenden Zeitpunkt – Urlaubszeit – angetreten werden kann.
Möglich ist es in bestimmten Fällen auch das Fahrverbot gegen Erhöhung der Geldbuße zu vermeiden, z. B. wenn soziale Härten oder existenzielle Folgen drohen.

Vermeiden Sie Punkte mit Hilfe unserer Verteidigung

Für die Eintragung von Punkten ist entscheidend, dass alle Verkehrsordnungswidrigkeiten mit einem rechtskräftigen Bußgeldbescheid und ein Bußgeld, ohne Kosten des Verfahrens mit mindestens 40,00 EUR oder mehr festgesetzt worden ist, eingetragen werden. Die Bewertung mit Punkten erfolgt dabei gemäß dem Bußgeldkatalog.

Wann werden Punkte in Flensburg eingetragen?
Punkte werden mit dem Tag der Rechtskraft eingetragen, d.h. im Falle eines Einspruchs erst mit dessen Rücknahme oder der letzten gerichtlichen Entscheidung.
Da Punkte erst mit dem Eintritt der Rechtskraft des Bußgeldbescheides eingetragen werden, kann die Eintragung erst sehr lange nach der Tat, unter Umständen erst mehrere Jahre danach, erfolgen. Dies ist für die Tilgung anderer Voreintragungen entscheidend.

Mit Beginn unserer Tätigkeit beantragen wir deshalb immer für jeden Mandanten einen aktuellen Auszug aus dem Verkehrszentralregister..

Akteneinsicht – Einspruch – Erfolgsaussichten bei Bußgeldbescheid

Als Betroffener im Bußgeldverfahren sind ihre Verteidigungsmöglichkeiten eingeschränkt. Ohne Einsicht in die Ermittlungsakte lassen sich Ihre Erfolgsaussichten nicht einschätzen

Von Fahrverbote zu Drogen

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