Geblitzt – verhindern Sie Bußgeld, Punkte & Fahrverbot

Wurden Sie geblitzt, drohen Bußgeld und eventuell ein Fahrverbot. Häufig lohnt es sich, dagegen vorzugehen.

a. Kann ich einen anderen Fahrer angeben?
b. Einspruch einlegen und begründen
c. Die Kosten – Lohnt es sich, Einspruch einzulegen?
d. Sollte ich einen Anwalt für Verkehrsrecht hinzuziehen?

  1. Geblitzt – mit welchen Folgen?

Wer die vorgeschriebene Geschwindigkeit übertritt, den Sicherheitsabstand nicht einhält oder über Rot fährt,muss mit einem Blitzer rechnen.
Die folgende Tabelle zeigt, welcheFolgen einzelne Verstößenach sich ziehen können und wie teuer es werden kann:

Geschwindigkeit innerorts/außerorts Überschreitung bis 10 km/h 15Euro /10 Euro
11 km/h bis 15 km/h 25 Euro /20 Euro
16 km/h bis 20 km/h 35 Euro /30 Euro
21 km/h bis 25 km/h 80 Euro, 1 Punkt /70 Euro, 1 Punkt
26 km/h bis 30 km/h 100 Euro, 1 Punkt / 80 Euro, 1 Punkt
31 km/h bis 40 km/h 160 Euro, 2 Punkte / 120 Euro, 1 Punkt
41 km/h bis 50 km/h 200 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot / 160 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
51 km/h bis 60 km/h 280 Euro, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot / 240 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
61 km/h bis 70 km/h 480 Euro, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot / 440 Euro, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
Überschreitung über 70 km/h 680 Euro, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot / 600 Euro, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
Abstand Nichteinhaltung bei weniger als 80 km/h 25 Euro
... mit Gefährdung 30 Euro
... mit Sachbeschädigung 35 Euro
Abstand weniger als 5/10 des Tachowertes bei mehr als 80 km/h / als 100 km/h / als 130 km/h 75 Euro, 1 Punkt / 75 Euro, 1 Punkt / 100 Euro, 1 Punkt
Abstand weniger als 4/10 des Tachowertes bei mehr als 80 km/h / als 100 km/h / als 130 km/h 100 Euro, 1 Punkt / 100 Euro, 1 Punkt / 180 Euro, 1 Punkt
Abstand weniger als 3/10 des Tachowertes bei mehr als 80 km/h / als 100 km/h / als 130 km/h 160 Euro, 1 Punkt / 160 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot / 240 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
Abstand weniger als 2/10 des Tachowertes bei mehr als 80 km/h / als 100 km/h / als 130 km/h 240 Euro, 1 Punkt / 240 Euro, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot / 320 Euro, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
Abstand weniger als 1/10 des Tachowertes bei mehr als 80 km/h / als 100 km/h / als 130 km/h 320 Euro, 1 Punkt / 320 Euro, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot / 400 Euro, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
Ampel Einfacher Rotlichtverstoß (< 1 Sek. rot) 90 Euro, 1 Punkt
... mit Gefährdung 200 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
... mit Unfall 240 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
Qualifizierter Rotlichtverstoß (> 1 Sek. rot) 200 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot*
... mit Gefährdung 320 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot*
... mit Unfall 360 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot*
Rechts abbiegen ohne vorher an roter Ampelzu halten, an der rechts ein grüner Pfeil angebracht ist 70 Euro, 1 Punkt
... mit Gefährdung 100 Euro, 1 Punkt
... mit Unfall 120 Euro, 1 Punkt
Rechts abbiegen ohne vorher an roter Ampel zu halten, an der rechts ein grüner Pfeil angebracht ist und dabei den Fußgänger- oder Fahrradverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtung 100 Euro, 1 Punkt

*Geldstrafe, Entziehung der Fahrerlaubnis und Freiheitsstrafe bis 5 Jahreje nach Tatbegehung möglich

Je schwerer die Verstöße wiegen, desto mehr Bußgeld wird fällig. Zudem drohen Punkte in Flensburg sowie mehrmonatige Fahrverbote. Besonders vorsichtig müssen diejenigen sein, die sich noch in der Probezeit befinden. Neben deren Verlängerung kann ein Aufbauseminar angeordnet oder sogar die Fahrerlaubnis entzogen werden.
  1. Was angeben im Anhörungsbogen?
Nachdem der Blitzer ausgelöst hat, erhält maneinen Anhörungsbogen von der Bußgeldstelle oder von der Polizei. Dies geschieht in der Regel innerhalb von drei bis sechs Wochen. Der Anhörungsbogen stellt den Beginn des Bußgeldverfahrens dar. Mit ihm haben Sie die Gelegenheit, sich zur Sache zu äußern. Er soll der Behörde dabei helfen, den tatsächlichen Fahrer zu ermitteln.
Wichtig: Äußern Sie sich nach Erhalt des Anhörungsbogens nicht vorschnell. Verpflichtend sind lediglich die Angaben zur Person. Im Übrigen besteht ein Aussageverweigerungsrecht. Weitere Ausführungen sollten erst nach Einsicht der Akte gemacht werden. Dies kann durch einen Rechtsanwalt geschehen. Er weiß insbesondere, wie die Verjährung zur Verteidigung genutzt werden kann. So verjähren viele Straßenverkehrswidrigkeiten bereits innerhalb von 3 Monaten.
Führt die Behörde das Verfahren auch nach der Anhörung weiter, verschickt sie im weiteren Verlaufeinen Bußgeldbescheid. Erfordert Sie dazu auf, das entsprechende Bußgeld zu zahlen. Erkennen Sie sich für schuldig, zahlen Sie das Bußgeld. Ggf. werden Punkte ins Fahreignungsregister eingetragen und ein Fahrverbot ausgesprochen.
  1. Was kann ich gegen den Bußgeldbescheid tun?
Die Tatsache, dass Sie geblitzt worden sind, bedeutet nicht automatisch, dass Sie auch zahlen müssen. Denn zum einen sind selbst moderne Blitzeranlagen fehleranfällig, insbesondere wenn es um Geschwindigkeits- und Abstandsmessungen geht. Zum anderen weisen die Bußgeldbescheide selbst häufig technische oder formelle Fehler auf. Folgende Möglichkeiten gibt es, um gegen ein drohendes Bußgeld vorzugehen.

a. Kann ich einen anderen Fahrer angeben?

In Deutschland gilt die sog. Fahrerhaftung. Das bedeutet, es haftet immer derjenige, der hinterm Steuer sitzt -nicht der Halter! Die Behörde muss sich daher vergewissern, dass das Bußgeld auch dem tatsächlichen Fahrer und niemand anderem auferlegt wird.

Sofern Sie nicht selbst gefahren sind, sollten Sie dies im Anhörungsbogenauch so angeben. Werden Sie anschließend als Zeuge befragt, wer das Fahrzeug gefahren ist, müssen Sie Ihre Angehörigen nicht belasten. Ihnen steht ein Zeugnisverweigerungsrecht zu.

Wer selbst gefahren ist, aber wahrheitswidrig einen anderen Fahrer angibt, begeht eine Straftat. Die sog. falsche Verdächtigung. Hierbei droht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Selbst wenn sich ein Anderer freiwillig als Fahrer angibt, um die Zeit bis zur Verjährung zu überbrücken, ist dies nicht frei von rechtlichen Risiken. Die anwaltliche Beratung kann rechtlich zulässige Verteidigungsansätze bieten.

b. Einspruch einlegen und begründen

Haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, können Sie Einspruch einlegen. Dies muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids geschehen. Die Behörde prüft ihre Entscheidung ein weiteres Mal. Hält sie den Einspruch für berechtigt, gibt sie ihm statt. Andernfallswerden die Akten an das Amtsgericht weitergeleitet. Im Prozess entscheidet dann ein Richter über den Einspruch.

Der Einspruch solltedaher begründet werden. Oft enthält der Bußgeldbescheid Fehler. Dazu gehören unter anderem technische Fehler wie die fehlerhafte Messung der Blitzeranlage, aber auch formelle Fehler wie falsche Angaben zur Person, zum Kennzeichen, zur Tat oder zur Frist. Auch kann die Rechtsmittelbelehrung fehlen. Welche Angaben enthalten sein müssen, regelt § 66 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG).

Beachte: Ein Bußgeldbescheid kann auch ohne Foto ausgestellt werden.Durch das fehlende Bild ist der Bescheid nicht gleich falsch. Er bleibt wirksam. Die Qualität ist meist so schlecht, dass der Fahrer nicht zu erkennen ist. Aus diesem Grund wird das Foto nicht verwendet. Sie können die Behörde allerdings auffordern, Ihnen das Bild vor Ort zu zeigen. Es bestehen in diesen Fällen gute Verteidigungschancen!

c. Die Kosten – Lohnt es sich, Einspruch einzulegen?

Der Einspruch bietet sich besonders an, wenn Sie rechtsschutzversichert sind. Wir kümmern uns frühzeitig um eine Deckungszusage der Versicherung, sodass Sie auf der sicheren Seite sind. Ihre Kosten werden dann übernommen.

Ob es sich auch in anderen Fällen lohnt, Einspruch einzulegen, hängt stets von der individuellen Situation des Betroffenen ab.Wegen der immer wieder vorkommenden Fehler macht es grundsätzlich Sinn, den Bußgeldbescheid prüfen zu lassen.Vor allem, wenn ein höheres Bußgeld vorgesehen ist oder Punkte bzw. Fahrverbote drohen, sollte über einen Einspruch nachgedacht werden.

Kosten verursacht die Einlegung des Einspruchs nämlich zunächst keine. Kommt die Behörde zu dem Schluss, dass die Einwände begründet und der Einspruch rechtmäßig ist, so wird das Verfahren eingestellt und die Bußgeldforderung aufgehoben.

Hält die Behörde den Einspruch nicht für rechtmäßig, landet die Sache vor Gericht. Die Sache wird dann dort verhandelt. Hält der Richter den Bußgeldbescheid für rechtens – Ihren Einspruch somit für unbegründet – tragen Sie die Gerichtskosten. Im umgekehrten Fall müssennicht zahlen. Ausnahmen gelten für unkomplizierte Bußgeldbescheide von max. 10€.

Ziehen Sie einen Anwalt zurate oder möchten Sie sich von einem Anwalt im Prozess vertreten lassen, kommen Anwaltsgebühren hinzu. Diese lohnen sich meist. Je nach Höhe des Bußgelds können zum einen erheblicheKosten gespart werden. Zum anderen lassen sichPunkte oder ein Fahrverbot eher vermeiden.

Wird das Verfahren gegen Sie bloß eingestellt, müssen Sie die Kosten meist selbst tragen. Anders sieht es bei einem Freispruch aus.

d. Sollte ich einen Anwalt für Verkehrsrecht hinzuziehen?

Falls Sie geblitzt worden sind und einen Anhörungsbogen bzw. Bußgeldbescheid erhalten haben, sollten Sie zunächst Ruhe bewahren. Denn die nächsten Schritte sind entscheidend. Jetzt kommt es darauf an, richtig auf den Anhörungsbogen zu reagieren und bestmöglich gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen.

Vor allem, wenn Punkte und Fahrverbot drohen, ist es ratsam, einen Anwalt einzuschalten. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht weiß, welche Schritte eingeleitet werden müssen und wie man taktisch klug an die Sache herangeht. Auch bei der Suche von Beweisen kann er helfen.

Wir kennen uns mit dem Bußgeldverfahren aus. Neben der gewissenhaften Prüfung des Bescheides haben wir die Möglichkeit, Einsicht in die Ermittlungsaktezu nehmen. Dadurch können wir uns ein genaues Bild von der Situation machen. So kann zum Beispiel auch das Messprotokoll der Radarfalle eingesehen werden. Dank unserer jahrelangen Erfahrung erkennen wir Fehler schnell und zuverlässig.Darüber hinaus vertreten wir Sie gerichtlich wie außergerichtlich.

  1. Fazit
  • Wer geblitzt wird, dem drohen Bußgelder, Punkte und Fahrverbot.
  • Der Anhörungsbogensollte nicht vorschnell ausgefüllt werden.
  • Eine Vielzahl aller Bußgeldbescheide ist fehlerhaft. In einigen Fällenlohnt es sich deshalb, Einspruch einzulegen.
  • Die Angabe eines falschen Fahrers ist strafbar. Es gibt rechtmäßige Möglichkeiten zur Verteidigung.
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