Die Kosten unserer Beratung und Ihrer Verteidigung im Verkehrsrecht

Guter Rat ist teuer“, heißt es. Das gilt allerdings nicht für die Kanzlei Dr. Breuer.

Bei uns erhalten Sie kompetenten Rat zu Bußgeld- und Strafverfahren im Verkehrsrecht, der kostengünstig ist.

Für die erste persönliche Beratung berechnen wir lediglich 59,50 €. Im Rahmen dessen geben wir Ihnen eine rechtliche Einschätzung zu Ihren Chancen und den Erfolgsaussichten einer Verteidigung. Natürlich klären wir Sie auch über die möglichen Folgen einer Verurteilung auf.

Wir teilen natürlich mit, welche Kosten insgesamt auf Sie zukommen können. Manchmal können wir Ihnen auch eine Ratenzahlung einräumen.

In diesen Fällen müssen Sie die Kosten Ihrer Verteidigung gar nicht oder nur zum Teil tragen:

  • Sie werden freigesprochen.
    Im Falle eines Freispruchs sind Ihnen in der Regel sämtliche Kosten (auch die Anwaltskosten) zu ersetzen.
  • Sie sind rechtsschutzversichert.

Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, fragen wir für Sie an, ob sie die Kosten für Ihren Fall übernimmt. In der Regel ist dies der Fall und wir senden unsere Rechnung an Ihre Rechtsschutzversicherung. Sie müssen nichts weiter tun.

 

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Die Erstberatung bei uns kostet nur 59,50 Euro.

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