Telefonieren auf dem Seitenstreifen verboten Ein Autofahrer, der auf einem Seitenstreifen mit laufendem Motor telefoniert, handelt nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf ordnungswidrig. Er bleibt auch auf dem Seitenstreifen ein normaler Verkehrsteilnehmer. Auf einem Parkplatz wäre dies anders zu beurteilen.