Punktekonto
Nach § 4 StVG sind bestimmte Verstöße gegen Verkehrsregeln nach einem Punktesystem mit jeweils 1 bis 7 Punkten zu bestrafen. Welcher Fahrerlaubnisinhaber wie viele Punkte hat, wird beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg zusammengetragen. Bei Erreichen bestimmter Punktestände hat die Fahrerlaubnisbehörde bestimmte Rechtsfolgen auszusprechen. Dies sind insbesondere: 8-13 Punkte: schriftliche Verwarnung und