Unfallschaden

Das Wort erklärt sich fast von selbst, Unfallschäden sind Schäden an einem Fahrzeug, die durch einen Unfall entstanden sind. Diese Schäden haben jedoch erhebliche Auswirkungen auf die Qualität und damit auch den Wert eines Fahrzeuges.

Unfallschäden stellen beim Verkauf von Fahrzeugen einen Sachmangel dar. Dies bedeutet, dass besondere Haftungsfragen daran geknüpft sind. So muss z.B. der Gebrauchtwagenhändler ausdrücklich erklären, dass es sich bei einem zu verkaufenden Fahrzeug um einen Unfallwagen handelt, sonst kann ein Fall arglistiger Täuschung vorliegen, welcher zur Anfechtung des Kaufs berechtigt. Schadensersatzpflichtig machen sich Verkäufer, welche eine Garantie für die Unfallfreiheit eines Fahrzeuges übernommen haben.

Selbst die Mitteilung bestimmter Unfallschäden erhält nach der Rechtsprechung die Garantie, dass an dem Fahrzeug keine weiteren unfallbedingten Schäden vorliegen. Eine gewissenhafte, notfalls auch sachverständige Prüfung ist daher ein wesentlicher Schritt, um auf der sicheren Seite zu stehen.

Zuparken der Garage durch Nachbarn

Die Richter des Amtsgerichts München haben in einem am 30.8.2010 veröffentlichten Urteil klargestellt, dass das mehrfache Abstellen eines Pkw vor der Garagenzufahrt des Nachbarn eine Besitz- und Eigentumsbeeinträchtigung darstellt und zu einer Klage auf Unterlassung berechtigt. Der Parkende kann sich nicht darauf berufen, dass der Nachbar bei ihm klingeln und bitten könnte, das Auto wegzufahren.
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.

Haftung des Luftfahrtunternehmens bei Verlust von Reisegepäck

In einem vom Bundesgerichtshof (BGH) entschiedenen Fall verlangte eine Urlauberin von einem Luftfahrtunternehmen aus eigenem und abgetretenem Recht Schadensersatz für den Verlust von Reisegepäck.

Sie war am 31.8.2008 zusammen mit ihrem Lebensgefährten von Frankfurt am Main nach Malaga geflogen. Dabei ging die als Reisegepäck aufgegebene Golfreisetasche der Frau verloren. Nach ihrem Vortrag befand sich in der Tasche außer ihrer eigenen auch die Golfausrüstung ihres Lebensgefährten. Nun machte sie gegenüber dem Luftfahrtunternehmen neben ihrem Schaden auch den Schaden ihres Lebensgefährten geltend.

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