Ordnungswidrigkeit

Unter „Strafzettel“ verstehen wir im Grunde genommen etwas ganz harmloses. Es ist lediglich ein Hinweis darauf, dass in Kürze etwas nicht mehr ganz so harmloses geschehen wird und zwar eine schriftliche Verwarnung wegen eines Verkehrsverstoßes per Post.

In der Regel werden Strafzettel an Fahrzeugen angebracht, deren Fahrer oder Halter Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Straßenverkehr begangen haben und derzeit abwesend sind. Dem folgt dann auf dem Postweg in der Regel eine Verwarnung mit einem Verwarnungsgeld zwischen 5 und 35 Euro.

Dem Betroffenen stehen dann mehrere Möglichkeiten offen. Er kann die Verwarnung akzeptieren und das Verwarnungsgeld zahlen. Tut er dies nicht oder akzeptiert er ausdrücklich die Verwarnung nicht, so wird ein ordentliches Bußgeldverfahren eröffnet, welches in der Regel mit einem Bußgeldbescheid schließt. Gegen diesen Bußgeldbescheid besteht dann der Rechtsbehelf des Einspruches, über den notfalls sogar eine gerichtliche Entscheidung erreicht werden kann.

Von Strafzettel zu Versicherungsschutz

Einspruch

Will man sich gegen einen Bußgeldbescheid zur Wehr setzen, so ist der Einspruch der richtige Rechtsbehelf. Der Einspruch muss sich nicht gegen den gesamten Bußgeldbescheid richten, sondern kann auch auf Teile dessen, z.B. einzelne von mehreren gemeinsam abgegoltenen Taten oder den Rechtsfolgenausspruch, wie die Höhe der Geldbuße oder ein etwa angeordnetes Fahrverbot, beschränkt werden.

Der Einspruch muss innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheides vom Betroffenen oder seinem Verteidiger bei der Behörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat, eingelegt werden.

Bereits im Bußgeldbescheid muss der Betroffene auf die Möglichkeit des Einspruchs und dessen Wirksamkeitsvoraussetzungen gemäß § 67 OWiG hingewiesen werden.

Radarfalle – Verkehrsrecht

Zur Überwachung der gesetzlich vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbeschränkungen werden stichprobenartig Messungen der gefahrenen Geschwindigkeit durchgeführt. Diese dienen natürlich auch zur Entdeckung und Ahndung von Geschwindigkeitsübertretungen.

Diese können durch verschiedenste Radarmessgeräte durchgeführt werden. Ein Überblick über die Messverfahren und deren Anerkennung oder Nichtanerkennung durch die Gerichte ist für den juristischen Laien kaum möglich.

von Radarfalle zu Strafzettel

Kaskoschaden

Der Kaskoschaden ist der Schaden, der durch eine Kaskoversicherung ersetzt werden kann und durch eigenes Verschulden am eigenen Fahrzeug eingetreten ist. Hierbei entstehen häufig Probleme bei der Schadensermittlung und –berechnung.

Die Versicherungen übernehmen in der Regel keine Kosten für einen unabhängigen Sachverständigen, sondern lassen die Fahrzeuge durch eigene Sachverständige begutachten, die dabei natürlich im wirtschaftlichen Interesse der Versicherung und somit nur bedingt neutral arbeiten.

Daher gilt es, auch mit anwaltlicher Hilfe, den Dialog mit der Versicherung zu suchen und sich nicht zu scheuen, auch nach Lösungen zur Beauftragung eines neutralen Sachverständigen zu suchen.

Von Versicherungsschutz zu Punkte in Flensburg

Betriebsgefahr

Die Betriebsgefahr eines Fahrzeuges wird definiert als „die Gesamtheit aller Umstände, welche, durch die Eigenheit des Fahrzeuges begründet, Gefahr in den Verkehr tragen“. Dies besagt, dass es ganz natürlich ist, dass von einem Fahrzeug, schon bedingt durch Masse, Geschwindigkeit etc., Gefahren für die Allgemeinheit ausgehen, ohne dass es eines Fehlverhaltens desjenigen, der das Fahrzeug führt, bedarf.

Dies spielt vor allem in Haftungsfragen eine Rolle. Einerseits kann es positiv für den Betroffenen sein, wenn sich ein Fehlverhalten nicht positiv feststellen lässt, sondern sich „lediglich“ die Betriebsgefahr seines Fahrzeugs in einem Schadensereignis realisiert hat. Andererseits gehen mit steigender Betriebsgefahr eines Fahrzeugs auch steigende Sorgfaltspflichten des Fahrzeugführers im öffentlichen Straßenverkehr einher. Selbstverständlich hat die Betriebsgefahr eines Fahrzeuges auch Einfluss auf Versicherungstarife und Haftungsquoten.

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