Das Fahrverbot ist eine Sanktion auf Fehlverhalten im Straßenverkehr, jedoch weniger gravierend als der Entzug der Fahrerlaubnis. Im strafrechtlichen Bereich kann es als sog. Nebenstrafe gemäß § 44 StGB ausgesprochen werden, wenn eine Straftat bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges begangen wurde.
Ein Fahrverbot nach dem StGB darf bis zu 3 Monate verhängt werden und wird dann dadurch realisiert, dass der Verurteilte seinen Führerschein für die Dauer des Fahrverbotes abgeben muss. Erst mit der Abgabe beginnen die 3 Monate zu laufen. Weiterhin sehen zahlreiche Tatbestände des Bußgeldkataloges Fahrverbote für die verschiedensten Verkehrsordnungswidrigkeiten vor.
Von Fahrverbote zu Drogen