NEUERTEILUNG DER FAHRERLAUBNIS NACH TRUNKENHEIT IM VERKEHR
Ist nach einer einmaligen
Trunkenheitsfahrt mit einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von weniger als 1,6 Promille im Strafverfahren die Fahrerlaubnis entzogen worden, darf die Verwaltungsbehörde ihre Neuerteilung nicht allein wegen dieser Trunkenheitsfahrt von der Beibringung eines medizinisch-psychologischen Fahreignungsgutachtens abhängig machen. Anders liegt es, wenn zusätzliche Tatsachen die Annahme von künftigem Alkoholmissbrauch begründen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden…weiterlesen
Quelle: Bundesverwaltungsgericht
VERKEHRSRECHT – SCHMERZENSGELD
Neben dem materiellen Schaden am eigenen
VERKEHRSRECHT – BUSSGELDBESCHEID
Pflichtverletzungen werden im Straßenverkehr unterschiedlich geahndet
UNFALLFLUCHT – UNERLAUBTES ENTFERNEN VOM UNFALLORT
Unfallflucht wird juristisch unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
VERKEHRSRECHT – FAHRTENBUCH FÜHREN
Die Verwaltungsbehörde kann gegenüber einem Fahrzeughalter
VERKEHRSRECHT – WAS TUN BEIM VERKEHRSUNFALL
Nach einem Verkehrsunfall stellen sich alle Beteiligten
VERKEHRSRECHT UND MITHAFTUNG
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ALKOHOL UND DROGEN IM STRASSENVERKEHR
Die Wirkung des Alkohols wird von vielen Autofahrern
VERKEHRSRECHT UND ROTLICHTVERSTOS
Wird rote Ampel überfahren, ist entscheidend, ob Rotlichtphase
VERKEHRSRECHT WERTMINDERUNG
Auch eine merkantile Wertminderung ist zu ersetzen. Dies
STANDKOSTEN
Sollte Ihr Fahrzeug durch den Unfall nicht mehr fahrbereit
MIETWAGEN – NUTZUNGSAUSFALL
Wird Ihr Fahrzeug bei einem Unfall so geschädigt, dass
VERKEHRSRECHT UND BILLIGREPARATUR
Es ist allgemein bekannt, dass die Reparaturkosten zu ersetzen
sind. Allerdings versuchen Versicherer in letzter Zeit, den Geschädigten auf Billigreparaturen zu verweisen. Das müssen Sie sich nicht gefallen lassen. Der Geschädigte kann grundsätzlich die Kosten einer Fachwerkstatt verlangen.
Dies gilt auch bei einer fiktiven Reparaturkostenabrechnung für die Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt. Auf andere „freie“ Fachwerkstätten, die eine Vielzahl von Aufträgen der Versicherer erhalten, brauchen Sie sich in der Regel nicht verweisen lassen.
Bei fiktiver Berechnung der Reparaturkosten darf der Geschädigte die Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt zugrunde legen. Im Hinblick auf das Wirtschaftlichkeitsgebot und das schadensrechtliche Bereicherungsverbot muss der Geschädigte im Rahmen des ihm Zumutbaren und unter Berücksichtigung seiner individuellen Lage grundsätzlich den wirtschaftlichsten Weg gehen.
Die Schadensrestitution darf jedoch nicht beschränkt werden auf die kostengünstigste Wiederherstellung der beschädigten Sache; ihr Ziel ist vielmehr, den Zustand wiederherzustellen, der wirtschaftlich gesehen der hypothetischen Lage ohne Schadensereignis entspricht. So hat das Kammergericht Berlin mit Urteil vom 30.06.2008 – 22 U 13/08 zumindest für Berlin entschieden.
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