Unfallflucht wird juristisch unerlaubtes Entfernen vom Unfallort genannt. Fast jedermann fährt ein Auto oder wenigstens ein Fahrrad. Wie leicht passiert es, ein anderes Auto völlig unbeabsichtigt nur ein ganz klein wenig zu beschädigen. Vielleicht ist es kaum sichtbar.
Es ist ja nur eine Bagatelle und man fährt weiter. Auch wer kein Auto fährt, kann mit einem Einkaufswagen an ein Auto anstoßen. Das kann man doch nicht ernst nehmen und entfernt sich.
Weit gefehlt! Wichtig: Fahrerflucht kann nicht nur von Autofahrern, sondern von allen Verkehrsteilnehmern begangen werden; also auch Radfahrern, Fußgängern.
Das Drama nimmt seinen Lauf. Anzeige, Prozess, Verurteilung und Kosten, nichts als Kosten. Das alles wegen eines unbedeutsamen Zusammenstoßes, der nicht ernst genommen wurde.
Die Folgen einer Fahrerflucht sind schmerzhaft. Neben einer Geldstrafe verliert man den Schutz der Haftpflichtversicherung. Liegt der Fremdschaden über 1.200 – 1.300 Euro droht sogar der Entzug der Fahrerlaubnis. Die Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis liegt bei mindestens 6 Monaten.
Natürlich kann es sein, dass der Unfall nicht bemerkt wird. Unter bestimmten Umständen werden Anstoßgeräusche von Passanten lauter gehört, als vom Unfallverursacher. Auch bei Schwerhörigkeit, lauter Musik im Auto und vieler weiterer anerkannter Gründe ist ein Unfall nicht wahrnehmbar.
Hier ist oft frühzeitig ein Sachverständiger einzuschalten. Es empfiehlt sich aber dringend vor einer Aussage bei der Polizei zum Vorwurf der Fahrerflucht, anwaltlichen Rat einzuholen.
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