Fachanwalt für Verkehrsrecht in Berlin – Pankow
Sie erhalten einen Bußgeldbescheid oder einen Strafbefehl. Es wird Ihnen eine Geschwindigkeitsüberschreitung, bei Rot überfahrene Ampel, Unfallflucht, Alkohol im Straßenverkehr oder ein zu geringer Abstand zum vorausfahrenden Kraftfahrzeug vorgeworfen.
Dann sollten Sie immer einen im Verkehrsrecht erfahrenen Rechtsanwalt um Rat fragen, am besten einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Mit dessen Hilfe können Sie häufig die Eintragung von Punkte, ein Fahrverbot oder gar den Entzug der Fahrerlaubnis vermeiden und Ihren Führerschein retten.
Schon wenn es darum geht Punkte zu vermeiden, sollte ein Anwalt für Verkehrsrecht aufgesucht werden. Der Betroffene läuft zudem schnell Gefahr, dass er unnötig ein hohes Bußgeld zahlt und gegen ihn ein Fahrverbot verhängt wird.
Fachanwalt für Verkehrsrecht in Berlin – Pankow Absehen vom Fahrverbot
Ein Fahrverbot kann mit etwas Mühe vermieden werden oder dessen Dauer verkürzt werden. Vertrauen Sie einem Anwalt, der sich auf das Verkehrsrecht spezialisiert hat und Erfahrung mit der Verteidigung bei Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen hat.
Anhörungsbogen
Schon bei Erhalt des Anhörungsbogens sollten Sie sofort mit einem Experten im Verkehrsrecht Kontakt aufnehmen. Er wird Ihnen sagen, ob Sie Angaben zu Ihrer Person machen müssen und sich zur Sache einlassen sollen.
Ihr Verteidiger bei Bußgeldverfahren oder im Ermittlungsverfahren bei Verkehrsstraftaten wird grundsätzlich zunächst Akteneinsicht beantragen und Ihren Punktestand im Verkehrszentralregister abfragen.
Bußgeldbescheid und Strafbefehl
Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht vertritt Sie insbesondere kompetent in Bußgeldsachen und Verkehrsstrafsachen. Aufgabe Ihres Verteidigers ist es, „Schwach- bzw. Angriffspunkte“ in dem Bußgeldbescheid oder der Anklage zu finden. Er wird, wenn nötig, mit Hilfe eines Sachverständigen die Fehler in den einzelnen Messverfahren herausfinden. Der von Ihnen beauftragte Fachanwalt für Verkehrsrecht wird für Sie bei Ihrer Rechtsschutzversicherung die Kostenübernahme einholen.
Bei Ordnungswidrigkeiten im Verkehrsrecht und bei Straftaten bestehen eine Reihe von erlaubten Verfahrenstricks in der Verteidigung. Oftmals ist eine taktische und ideenreiche Verteidigung entscheidend.
Ein Bußgeldbescheid sollte grundsätzlich nicht hingenommen werden. Selbst wenn der Vorwurf zutrifft, kann es zur Vermeidung von Punkten oder des Fahrverbotes sinnvoll sein, einen Anwalt für Verkehrsrecht in Ihrer Nähe in Pankow aufzusuchen. Mit Hilfe einer Verkehrsrechtsschutzversicherung besteht für Sie auch kein Kostenrisiko. Ihr Verteidiger wird die Korrespondenz mit der Rechtsschutzversicherung kostenlos übernehmen.
Fachanwalt für Verkehrsrecht in Berlin – Pankow Fristgemäß Einspruch einlegen
Die Frist zur Einlegung eines Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid und gegen einen Strafbefehl beträgt zwei Wochen.
Wenn der von Ihnen beauftragte Fachanwalt für Verkehrsrecht die Bußgeldakte oder Ermittlungsakte nach wenigen Wochen erhalten hat, wird er mit Ihnen die weitere Verteidigung absprechen. Aus der Akte lässt sich schon erkennen, ob das verwendete Messgerät ordnungsgemäß geeicht war und die Bedienungsanleitung eingehalten wurde.
Bei Strafverfahren können Sie vor allem die Zeugenaussagen lesen, damit Sie sich hierauf abgestimmt einlassen können.
Dr. Hartmut Breuer Fachanwalt für Verkehrsrecht in Berlin – Pankow
Dipl. Betriebswirt (FH)
Breite Straße 20A (Rathaus-Center)
13187 Berlin – Pankow
Telefon 030 /42 01 08 23
Telefax 030 /42 01 08 24
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