Einspruch
Will man sich gegen einen Bußgeldbescheid zur Wehr setzen, so ist der Einspruch der richtige Rechtsbehelf. Der Einspruch muss sich nicht gegen den gesamten Bußgeldbescheid richten, sondern kann auch auf Teile dessen, z.B. einzelne von mehreren gemeinsam abgegoltenen Taten oder den Rechtsfolgenausspruch, wie die Höhe der Geldbuße oder ein etwa