Die Betriebsgefahr eines Fahrzeuges wird definiert als „die Gesamtheit aller Umstände, welche, durch die Eigenheit des Fahrzeuges begründet, Gefahr in den Verkehr tragen“. Dies besagt, dass es ganz natürlich ist, dass von einem Fahrzeug, schon bedingt durch Masse, Geschwindigkeit etc., Gefahren für die Allgemeinheit ausgehen, ohne dass es eines Fehlverhaltens desjenigen, der das Fahrzeug führt, bedarf.
Dies spielt vor allem in Haftungsfragen eine Rolle. Einerseits kann es positiv für den Betroffenen sein, wenn sich ein Fehlverhalten nicht positiv feststellen lässt, sondern sich „lediglich“ die Betriebsgefahr seines Fahrzeugs in einem Schadensereignis realisiert hat. Andererseits gehen mit steigender Betriebsgefahr eines Fahrzeugs auch steigende Sorgfaltspflichten des Fahrzeugführers im öffentlichen Straßenverkehr einher. Selbstverständlich hat die Betriebsgefahr eines Fahrzeuges auch Einfluss auf Versicherungstarife und Haftungsquoten.