Ihr Fachanwalt für Verkehrsrecht Verteidiger in Bußgeld- und Verkehrsstrafsachen
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Rechtsanwälte Dr. Breuer
Sie haben einen Bußgeldbescheid oder Strafbefehl erhalten?
- Sie wurden geblitzt?
- Sie sind bei rot über die Ampel gefahren?
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Viele Bußgeldbescheide und Straf-befehle sind falsch!
Nutzen Sie unsere langjährige Erfahrung aus über tausend Bußgeld-verfahren und Verkehrsstrafsachen.
Wir prüfen Ihren Bußgeldbescheid und Strafbefehl unverbindlich und sagen Ihnen, ob ein Einspruch Sinn machen kann.
Beachten Sie den Fristablauf für den Einspruch!
Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht und als zertifizierter Verteidiger für Verkehrsstraf und OWI-recht (VdVKA e.V) unterstützen wir Sie sicher, schnell und kompetent..
Sie müssen gegen einen Bußgeld-bescheid oder Strafbefehl innerhalb von 2 Wochen ab Zugang Einspruch eingelegen. Sonst gilt diese als rechtmäßig. Deshalb erhalten Sie bei uns auf Wunsch innerhalb von 24 Stunden einen Termin!
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