EuGH-Urteil verzögert sich – Glücksspiel-Lizenzierung 2026

    Das Verfahren läuft, das Urteil lässt auf sich warten — und genau diese Ungewissheit macht deutschen Glücksspielrechtlern gerade das Leben schwer. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) sollte ursprünglich noch Ende 2025 in den Rechtssachen rund um die Dienstleistungsfreiheit nach Artikel 56 AEUV entscheiden, darunter auch die viel beachtete Rechtssache C-440/23 (Lottoland / European Lotto and Betting). Nun hat sich die Entscheidung auf 2026 verschoben. Für das deutsche Lizenzsystem unter dem Glücksspielstaatsvertrag ist das keine Kleinigkeit, und wer die GlüStV-Evaluierung 2026 im Blick behält, ahnt, warum der Zeitpunkt so ungünstig ist.

    Was auf dem Spiel steht

    Seit der Reform durch den Glücksspielstaatsvertrag 2021 verwaltet die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) das Lizenzierungsmonopol für den deutschen Markt. Wer in Deutschland legal Online-Glücksspiele anbieten will, braucht eine GGL-Konzession. Doch genau dieses System steht unter europarechtlichem Druck. Der Kern der Frage vor dem EuGH: Darf Deutschland Anbieter, die in Malta oder Gibraltar nach dortigen EU-Regularien lizenziert sind, vom deutschen Markt ausschließen, ohne gegen Artikel 56 AEUV zu verstoßen? Die Rechtssache C-530/24 (Tipico) stellt dieselbe Frage aus einem anderen Winkel, und auch die Rechtssache C-898/24 mit TSG Interactive Gaming Europe Limited wartet auf Klärung.

    Entscheidet der Gerichtshof zugunsten EU-lizenzierter Anbieter, könnte das die Grundlage der GGL-Architektur erschüttern. Nicht nur formal, sondern in der Praxis: Deutsche Behörden könnten sich dann nicht mehr ohne weiteres auf nationales Recht berufen, um europäischen Anbietern den Marktzugang zu versagen. Das hätte Folgen für laufende Verwaltungsverfahren, für Bußgeldbescheide und nicht zuletzt für die Frage, ob Spieler vergangene Verluste gegenüber ausländischen Betreibern ohne deutsche Lizenz nach § 134 BGB zurückfordern können. Genau diese Rückforderungsansprüche beschäftigen derzeit auch den Bundesgerichtshof (BGH) in mehreren Leitentscheidungsverfahren.

    Grauzone mit Konsequenzen

    Während das Urteil aussteht, bewegen sich zahlreiche Unternehmen in einem rechtlich diffusen Bereich. EU-lizenzierte Glücksspielanbieter wie Spinbara befinden sich in einer Situation, in der ihre europäische Zulassung von deutschen Behörden nicht automatisch anerkannt wird, obwohl das EU-Recht genau diese Frage noch nicht abschließend geklärt hat. Plattformen dieser Art bedienen deutsche Nutzer ohne GGL-Konzession und verweisen dabei auf ihre Lizenzierung durch die Malta Gaming Authority (MGA). Ob die MGA-Lizenz für den deutschen Markt hinreichend ist, bleibt offen — das Verwaltungsgericht Köln und andere Gerichte haben in vergleichbaren Fällen unterschiedlich entschieden.

    Für Anwälte, die Mandanten in Verwaltungsrechtssachen beraten, ist das Muster bekannt: Wenn europäisches Recht mit nationalem Regelwerk kollidiert und kein höchstrichterliches Urteil vorliegt, entsteht ein Zustand, in dem niemand mit Sicherheit sagen kann, wer im Recht ist. Hinzu kommt die sogenannte Inkohärenz-Doktrin aus der EuGH-Rechtsprechung: Wenn ein Mitgliedstaat Glücksspiele in bestimmten Segmenten aktiv bewirbt, während er in anderen Bereichen rigide Verbote aufrechthält, kann die Beschränkung des grenzüberschreitenden Glücksspiels nach Artikel 56 AEUV als rechtswidrig eingestuft werden. Ob die deutsche Glücksspielpolitik diesen Kohärenztest besteht, ist eine offene Frage — und eine, die die Generalanwälte des EuGH in ihren Schlussanträgen bereits skeptisch kommentiert haben.

    München als Seismograph

    Dass die iGaming Germany 2026 Konferenz in München eine eigene Session den EuGH-Vorlagen und Spielerklagen gewidmet hat, ist kein Zufall. Dort saßen keine Zocker, sondern Anwälte, Compliance-Verantwortliche und Rechtsberater, die sich konkret vorbereiten. Auf was? Auf eine Flut von Verfahren, die je nach Urteilsausgang entweder die GGL in ihrer aktuellen Form bestätigen oder ihr Fundament in Frage stellen werden. Die iGaming-Lizenzierung in Deutschland steht 2026 und 2027 unter einem Druck, der sich seit Jahren aufgebaut hat.

    Ein EuGH-Urteil zugunsten der EU-lizenzierten Anbieter würde nicht automatisch bedeuten, dass Deutschland das GGL-System aufgeben muss. Aber es würde den Gesetzgeber unter erheblichen Druck setzen, das nationale Recht EU-konform nachzujustieren. Wie schnell das geht, ist offen. Bundesgesetzgebungsverfahren im Glücksspielbereich sind erfahrungsgemäß langsam, und die Länderhoheit über das Glücksspielrecht macht Einigungen noch träger.

    Was 2027 realistisch bedeuten könnte

    Gesetzt den Fall, das Urteil kommt 2026, würde die eigentliche Neuordnung des Marktes wohl frühestens 2027 greifen. Dann könnten Anbieter mit gültiger EU-Lizenz möglicherweise deutschen Spielern gegenüber vollständig legitim operieren, ohne den aufwendigen deutschen Lizenzierungsprozess durchlaufen zu haben. Das wäre ein struktureller Einschnitt — für die GGL, für den deutschen Fiskus, der bisher auf Steuereinnahmen aus konzessionierten Anbietern setzt, und für die Anbieter, die den teuren Antragsweg bereits gegangen sind. Parallel tritt ab Juli 2027 die neue EU-Geldwäschebehörde AMLA mit verschärften AML-Anforderungen in Kraft, was die Compliance-Anforderungen für alle Marktteilnehmer weiter erhöht.

    Die andere Möglichkeit: Der EuGH bestätigt, dass Deutschland sein Regulierungsmodell aus Gründen des Spielerschutzes und der Schwarzmarktbekämpfung rechtmäßig aufrechterhalten darf. Dann wären jahrelange Grauzonenstrategien vieler Anbieter auf Sand gebaut. Und es würde sich herausstellen, dass das Vertrauen auf eine MGA-Lizenz als Schutz vor deutschem Verwaltungshandeln trügerisch war. Für Spieler, die auf Rückforderung ihrer Verluste gehofft haben, wäre das eine ernüchternde Nachricht — der Rechtsmissbrauchseinwand, den viele Betreiber in solchen Verfahren vorbringen, hätte dann erheblich mehr Gewicht.

    Ich erwarte, dass beide Szenarien in den nächsten Monaten intensiv durchgespielt werden — in Kanzleien, bei Behörden und in Unternehmen. Die eigentliche Frage ist, ob Deutschland die GlüStV-Evaluierung 2026 nutzt, um sich auf einen der möglichen Ausgänge vorzubereiten, oder ob wieder reagiert wird, wenn eine geordnete Anpassung kaum noch möglich ist.

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