Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat am 19. März 2025 eine Entscheidung getroffen, die die deutsche Glücksspielregulierung erschüttert: IP-Sperren gegen illegale Glücksspielseiten sind nach geltender Rechtslage unzulässig. Die Richter erklärten, dass § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 des Glücksspielstaatsvertrags 2021 (GlüStV 2021) keine ausreichende Ermächtigungsgrundlage für Access-Provider biete, um den Zugang zu solchen Seiten zu blockieren. Damit entfällt ein zentrales Instrument der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) zur Bekämpfung des Schwarzmarkts. Für Spieler und legale Anbieter ergeben sich weitreichende Folgen. Die Sperranordnung gegenüber Internetzugangsvermittlern, wie sie das BVerwG nun kippte, hatte die GGL bisher auf diese Norm gestützt.
Wie das Urteil die Rechtslage verändert
Bisher stützte sich die GGL bei Anordnungen gegenüber Internetzugangsanbietern auf die genannte Vorschrift. Sie verlangte von Providern wie der Telekom oder Vodafone, bestimmte IP-Adressen zu sperren, die von nicht lizenzierten Glücksspielseiten genutzt wurden. Das BVerwG stellte nun klar: Der Wortlaut des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 GlüStV 2021 sei zu unbestimmt, um hoheitliche Eingriffe in die Netzinfrastruktur zu rechtfertigen. Die Norm erlaube lediglich Maßnahmen gegen den Betreiber der Website selbst, nicht aber gegen Dritte wie Access-Provider. Teilsperren von IP-Adressen seien zudem technisch ungenau und könnten legale Angebote treffen. Im Kern geht es um die Frage der statischen Rechtsgrundverweisung auf die Haftungsfreistellung der Zugangsvermittler nach den §§ 8 bis 10 TMG. Das Gericht sah hier kein kollusives Zusammenwirken der Glücksspielanbieter mit den Providern, das eine Sperrverfügung gerechtfertigt hätte. Die GGL kündigte nach dem Urteil an, auf eine gesetzliche Nachbesserung zu drängen, um künftig vollständige Website-Sperren zu ermöglichen. Bis der Gesetzgeber handelt, bleiben illegale Angebote jedoch faktisch ungestört erreichbar.
Der Schwarzmarkt profitiert – legale Anbieter unter Druck
Die aktuelle Regulierung erfasst nur einen Bruchteil des Marktes. Nach Angaben der GGL sind lediglich rund 22 Prozent des deutschen Online-Glücksspielmarkts reguliert. Der weitaus größere Teil entfällt auf Schwarzmarktanbieter, die keine deutsche Lizenz besitzen. Sie werben ungehindert im Netz, bieten oft höhere Gewinnchancen oder Boni an und umgehen die strengen deutschen Auflagen – etwa das monatliche Einzahlungslimit oder das Werbeverbot für Suchtgefährdete. Mit der Aufhebung der IP-Sperren wird der Zugang zu diesen Angeboten noch einfacher. Das Urteil verringert den Druck auf illegale Betreiber, sich um eine Lizenz zu bemühen. Gleichzeitig sehen sich lizenzierte Casinos und Sportwettanbieter einem wachsenden Wettbewerb ausgesetzt, der auf ungleichen Bedingungen beruht. Die Entscheidung des BVerwG stützt sich unter anderem auf die Vorgaben der Digitale-Dienste-Verordnung (EU) 2022/2065, die eine differenzierte Regelung zur Verantwortlichkeit von Vermittlungsdiensten enthält. Die Zugangsvermittler genießen nach dieser Verordnung und den TMG-Paragrafen eine weitgehende Haftungsfreistellung, wenn sie nicht aktiv an illegalen Inhalten mitwirken.
Was Spieler jetzt beachten sollten
Spieler, die auf legale und sichere Angebote setzen, müssen sich nicht verunsichern lassen. Die deutsche Regulierung bietet einen klaren Vorteil: Wer bei einem lizenzierten Anbieter spielt, genießt Rechtsschutz. Bei Streitigkeiten über Gewinne oder Einzahlungen können sich Spieler an die GGL oder die zuständige Landesbehörde wenden. Illegale Plattformen hingegen operieren oft aus dem Ausland ohne deutsche Aufsicht. Ein Gewinnanspruch ist dort praktisch nicht durchsetzbar. Das unerlaubte Online-Glücksspiel in Deutschland boomt, weil die Durchsetzung der Sperren nun erschwert ist. Spieler können den sicheren Weg wählen und den Willkommensbonus bei Beef Casino nutzen, der strengen deutschen Auflagen unterliegt. Solche Boni sind transparent ausgewiesen, unterliegen den Vorgaben des GlüStV und bieten keine versteckten Fallstricke. Legale Anbieter müssen zudem Maßnahmen zum Spielerschutz umsetzen – etwa Einzahlungslimits, Selbstausschlussmöglichkeiten und Hinweise zu Hilfsangeboten bei Spielsucht. Vorsicht ist geboten bei Anbietern mit einer Curaçao-Lizenz, wie sie etwa die GALAKTIKA N.V. für Beef Casino ausstellt. Das Oberverwaltungsgericht Koblenz (Az. 6 A 10998/23) hatte bereits in einem früheren Verfahren die rechtlichen Hürden für IP-Blocking aufgezeigt.
Ausblick: Gesetzgeber ist gefragt
Das Urteil stellt die Bundesländer vor ein Problem. Sie haben den Glücksspielstaatsvertrag 2021 gemeinsam verabschiedet, aber die rechtliche Lücke bei den Sperren nicht bedacht. Die GGL fordert nun eine rasche Novelle. Denkbar wäre eine klarere Ermächtigung für IP-Sperren, eventuell kombiniert mit einem Behördendurchgriff nach dem Vorbild des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes. Allerdings ist der politische Wille ungewiss. Die Länder müssen sich auf eine gemeinsame Linie einigen, während Union und SPD im Bundestag andere Prioritäten setzen. Die Europäische Union hatte mit der E-Commerce-Richtlinie 2000/31/EG bereits frühe Grundlagen für die Haftung von Diensteanbietern geschaffen. Bis dahin wächst der Schwarzmarkt ungebremst. Die Frage, ob Deutschland sein Regulierungssystem grundlegend überdenken muss – etwa mit einem restriktiven Lizenzmodell oder einer stärkeren Liberalisierung – wird bleiben. Spieler sollten in dieser Phase besonders achtsam wählen, wem sie ihr Geld anvertrauen. Ein Blick auf die Lizenznummer der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder gibt Sicherheit. Wer ohne diese Angabe spielt, bewegt sich auf dünnem Eis.