Category: Alkoholfahrt

Aktuelle Urteile

Urteil des AG Frankfurt Oder vom 29.08.2012 Keine (rechtskräftige) Entziehung der Fahrerlaubnis und keine MPU trotz 1,6 Prom.: Mit Urteil vom 29.08.2012 hat das AG Frankfurt/Oder aufgrund einer 6,5-monatigen IVT-Hö Verkehrstherapie und 6-monatiger nachgewiesener Abstinenz 7,5 Monate nach der Trunkenheitsfahrt mit 1,60 Prom. (gemäß Polizeiarzt „nicht merkbar“ unter Alkohol) den

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Promillegrenze

Wie viel Alkohol jemand im Blut hat, wird durch die Blutalkoholkonzentration (BAK) ermittelt und der Alkoholgehalt in Promille angegeben. Grundsätzlich ist es wünschenswert, komplett alkoholfrei am Straßenverkehr teilzunehmen, gänzlich verboten ist Alkohol im Straßenverkehr dennoch nicht. Im Straßenverkehrsrecht gibt es mehrere Promillegrenzen, deren Überschreiten im Zusammenhang mit dem Führen eines

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Blutalkohol

Die Blutalkoholkonzentration (BAK) ist das Maß für die Menge Alkohol im Blut und wird üblicherweise in Promille oder Gramm pro Liter angegeben. Die BAK kann durch Entnahme einer Blutprobe gemessen, anhand der Atemalkoholkonzentration geschätzt oder durch Näherungsformeln über den Alkoholkonsum grob berechnet werden. Die am weitesten verbreitete Methode zur Berechnung

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