Ihre Fachanwaltskanzlei für Verkehrsrecht in Berlin

Fachanwalt für Verkehrsrecht ist ein spezialisierter Rechtsanwalt (Experte), die auf das Recht des Straßenverkehrs spezialisiert ist. Er kann sowohl Verkehrsunfälle als auch Verkehrsstrafen behandeln und beraten Mandanten in allen Fragen des Verkehrsrechts.

Es ist wichtig zu wissen, dass Verkehrsrecht alle Gesetze umfasst, die den Straßenverkehr regeln, darunter die StVO (Straßenverkehrsordnung), die Fahrerlaubnisverordnung, die FahrzeugZulassungsverordnung und die Bußgeldvorschriften.

Der Fachanwalt für Verkehrsrecht bietet seinen Mandanten eine fundierte und erfahrene Beratung in allen Fragen des Verkehrsrechts. Er kann bei Fahrerlaubnisverfahren, Bußgeldverfahren, Verkehrsunfällen oder Ratenzahlungen helfen. Er kann auch die Ansprüche seiner Mandanten gegenüber Versicherungen durchsetzen.

Darüber hinaus kann der Fachanwalt für Verkehrsrecht auch Verkehrsunfälle untersuchen, die zu Ansprüchen gegenüber Versicherungen führen können, oder die Einleitung von Bußgeldverfahren oder den Einspruch gegen Bußgelder unterstützen.

Insgesamt ist der Fachanwalt für Verkehrsrecht ein wichtiger Ansprechpartner für alle Fragen rund um das Verkehrsrecht, der seinen Mandanten fundiert beraten und ihnen helfen kann, ihre Rechte durchzusetzen. So können sie sich auf die Teilnahme am Straßenverkehr konzentrieren, ohne sich um rechtliche Fragen kümmern zu müssen.

Auch vermeintliche Standardfälle im Verkehrsrecht sind meist kompliziert. Zudem ändert sich die Rechtsprechung ständig.

Um Sie optimal gegen Bußgelbescheide, Strafbefehle und Anklagen zu verteidigen, sind besondere theoretische und praktische Kenntnisse notwendig.

Herr Dr. Hartmut Breuer hat diese bewiesen. Er ist Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Der Fachanwaltstitel wird nur verliehen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Teilnahme an einem aufwändigen Lehrgang und Bestehen der Abschlussklausuren
  • Eigenständige Bearbeitung von mindestens 160 Fällen aus dem Verkehrsrecht; mindestens 60 Fälle müssen Gerichtsverfahren beinhalten
  • Regelmäßige Teilnahme an Fortbildungen oder wissenschaftlich Publikationen nach Erhalt des Titels

Gerade einmal 2,5% der zugelassenen Rechtsanwälte in Deutschland sind Fachanwälte für Verkehrsrecht (2019).

Auch vermeintliche Standardfälle im Verkehrsrecht sind meist kompliziert. Zudem ändert sich die Rechtsprechung ständig.

Um Sie optimal gegen Bußgelbescheide, Strafbefehle und Anklagen zu verteidigen, sind besondere theoretische und praktische Kenntnisse notwendig.

Herr Dr. Hartmut Breuer hat diese bewiesen. Er ist Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Der Fachanwaltstitel wird nur verliehen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Teilnahme an einem aufwändigen Lehrgang und Bestehen der Abschlussklausuren
  • Eigenständige Bearbeitung von mindestens 160 Fällen aus dem Verkehrsrecht; mindestens 60 Fälle müssen Gerichtsverfahren beinhalten
  • Regelmäßige Teilnahme an Fortbildungen oder wissenschaftlich Publikationen nach Erhalt des Titels

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