Durch eine MPU soll die Fahreignung des Antragstellers beurteilt bzw. überprüft werden. Im Wege der MPU wird ein Gutachten erstellt, welches der Verkehrsbehörde vorgelegt werden muss, damit diese entscheiden kann, ob die Entziehung der Fahrerlaubnis durchgeführt wird bzw. ob die Neuerteilung der Fahrerlaubnis erfolgen kann.
Die MPU gibt es seit 1954 in Deutschland. Umgangssprachlich wird sie auch als „Idiotentest“ bezeichnet, da sie ursprünglich auch für die „Prüfungsversager“ angewandt wurde. Wer bei der Fahrprüfung 3 mal durchgefallen, also „versagt“ hat, musste in den 50´er und 60´er Jahren zur MPU. Dieses Verfahren wurde jedoch relativ schnell wieder abgeschafft.
Heute sind die Anlässe zur Durchführung einer MPU meistens Verstöße im Straßenverkehr, die im Zusammenhang mit Alkohol- und Drogenmissbrauch stehen. Ca. 50 % der Untersuchungen hatten Alkoholeinfluss zum Inhalt, 20 % waren durch Drogeneinfluss eingeleitet.
Eine so genannte Alkohol-MPU wird durchgeführt, wenn ein Verkehrsteilnehmer mit 1,6 Promille im Straßenverkehr auffällt. (Achtung ! Dies gilt auch bei Fahrradfahrern!!) Eine Drogen-MPU erfolgt, wenn ein Kraftfahrer unter Drogeneinfluss am Straßenverkehr teilnimmt bzw. Hinweise vorliegen, dass Betäubungsmittelverstöße bekannt sind.
Eine MPU kann jedoch auch durchgeführt werden um die Fahreignung eines unter 16-jähringen feststellen zu lassen oder körperlich behinderte und psychisch kranke Menschen können so ihre Fahreignung positiv begutachten lassen.
Durchführung:
Nach Stellung eines Antrages zur Neuerteilung der Fahrerlaubnis schickt die zuständige Behörde alle erforderlichen Unterlagen an eine frei wählbare MPU-Stelle. Diese erstellt dann das Gutachten und schickt dieses an den Auftraggeber (also an den Führerscheinbewerber).
Die Begutachtung selbst dauert in der Regel 3 bis 4 Stunden. Sie setzt sich aus einer Testdiagnostik (Reaktionstest am Computer) einer medizinischen Untersuchung und einem psychologischen Gespräch zusammen. Am Ende der Begutachtung erhält der Begutachtete eine Zusammenfassung und ggf. auch eine Entscheidung unter Vorbehalt (je nachdem ob medizinische Tatsachen das Ergebnis beeinflussen und diese am Untersuchungstag noch nicht vorliegen). Das Gutachten sollte innerhalb von 14 Tage erstellt sein.
Beispiele für Fragestellungen nebst Gesetzesnorm:
Ist auf Grund von Straftaten zu erwarten, dass der Untersuchte künftige Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr begehen wird? (§ 11 Abs. 3 Nr. 4 FeV – Verordnung über die Zulassung von Personen im Straßenverkehr)
Wird der Untersuchte auch künftig ein Kfz unter Alkoholeinfluss führen oder liegen bereits Beeinträchtigungen wegen Alkoholkonsums vor? (§ 13 Nr. 2b und 2c FeV)
Bestehen Bedenken bezüglich der Fahreignung wegen gelegentlichem Cannabiskonsums? (§ 14 Abs. 1 Satz 4 FeV)
Kosten:
Eine Alkohol- oder Drogen-MPU kostet in der Regel 338,00 € netto. Je nachdem ob kombinierte Fragestellungen oder weitere Test hinzukommen erhöht sich der Betrag. Bei einer Drogen-MPU kommt definitiv eine Gebühr für einen Drogentest von 128,00 € hinzu.
Vorbereitung / Beratung:
Es gibt derzeit verschiedene Angebote um sich auf eine MPU vorzubereiten. Hier ist es besonders wichtig, seriöse von unseriösen Angeboten zu unterscheiden. Hier sind einige Kriterien für seriöse Anbieter z.B.
kostenlose Infoveranstaltungen oder Erstgespräche
Kostentransparenz (vor allem bei Paketangeboten)
keine Erfolgsgarantie
Bei der Bundesanstalt für Straßenwesen kann man sich eine Liste aller akkreditierten (also nach Qualitätskontrollen ausgesuchten) Anbieter ansehen. Derzeit sind 15 Anbieter in Deutschland akkreditiert.
In verschiedenen MPU Foren kann man sich informieren, wie der Ablauf ist und vor allem der „menschliche Aspekt“ bewertet wird. Dies ist immer subjektiv und auch eine Qualitätssicherung kann hierfür keine Garantie liefern, dass man sich wohlfühlt. Empfehlungen sind immer die beste Werbung.
Ob überhaupt eine MPU notwendig ist, oder ob es andere Alternativen gibt kann am Besten ein Anwalt beurteilen und Sie hierzu umfassend rechtlich beraten.
Haben Sie also keine Angst, falls eine MPU ansteht. Lassen Sie sich beraten und von professioneller Seite helfen. Als letzte Konsequenz kann gegen die Entscheidung der Verkehrsbehörde Rechtsmittel eingelegt werden.
Von MPU zu Handy am Steuer