Unseren Kompetenzen bieten wir Ihnen nach einem Verkehrsunfall an. Unabhängig davon, ob es sich um Sachschäden oder Personenschäden handelt.
Nach einem Verkehrsunfall stellen sich alle Beteiligten die berechtigte Frage:
Was ist nun tun? Wer kann mir helfen? Wie bekomme ich meinen Schaden ersetzt?
Natürlich ist die Versicherung des Unfallgegners schnell mit ihren Hilfsangeboten zur Hand. Achtung – aber keine Versicherung zahlt freiwillig mehr als unbedingt notwendig. Es zählt immer die preiswerteste Lösung. Außerdem warum lassen Sie den anderen die Schadenshöhe bestimmen?
Wählen Sie Ihren Gutachter und Anwalt Ihres Vertrauens. Lassen Sie sich nicht vertrösten und hinhalten. Nehmen Sie Ihre Rechte mit unserer Hilfe unverzüglich wahr!
Wir unterstützen Sie bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche, insbesonderet
- Schadensersatz
- Restwert
- Nutzungsausfall
- Mietwagen
- Schmerzensgeld
- Verdienstausfall
- Ersatz der Heilbehandlungskosten
- Haushaltsführungsschaden
- Vollkaskoversicherung
Wichtig ist,
Sie können Ihren Rechtsanwalt auswählen!
Sie können Ihren Gutachter auswählen!
Sie können Ihre Reparaturwerkstatt wählen!
Sie können entscheiden, ob und wie Sie den Schaden reparieren lassen!
Wir beraten Sie bei Ihren Schritten.
Wir beraten und unterstützen Sie gegenüber der Polizei in einem Bußgeldverfahren oder Strafverfahren:
In Verkehrsstrafsachen und Bußgeldsachen ist eine Verteidigung ohne Hilfe eines Anwalts kaum möglich. Der strafrechtliche Vorwurf im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall hat insbesondere Auswirkungen auf die Haftung aus dem Verkehrsunfall sowie auf den Versicherungsschutz. Es droht fast immer ein Regress der eigenen Haftpflichtversicherung gegen den Fahrer. Auch wenn der Vorwurf zutreffend scheint, sollte immer ein Anwalt zunächst um Rat gefragt werden. Fehler zu Beginn sind meist nicht mehr zu korrigieren. Ihre persönlichen angeführten Argumente sind häufiger belastend als entlastend.
- Geschwindigkeitsüberschreitung
- Rotlichtverstöße
- Abstand
- Trunkenheit im Straßenverkehr
- Punkte
- Drogen
- Fahrverbot
- Entzug der Fahrerlaubnis / des Führerscheins
- Unfallflucht – unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
- Sperrfrist
- MPU
- Wiedererteilung der Fahrerlaubnis
- Fahrerlaubnis auf Probe
Wir unterstützen Sie bei der Auswahl eines Aufbaukurses und der Teilnahme an einer Verkehrstherapie. Der Gutachter und Therapie-Einsatz kann bei Alkohol- und Drogenfahren, Mehrfach-Punkte-Tätern und im Rahmen der Verkehrsunfallflucht ratsam und hilfreich sein.