Auch vermeintliche Standardfälle im Verkehrsrecht sind meist kompliziert. Zudem ändert sich die Rechtsprechung ständig.
Um Sie optimal gegen Bußgelbescheide, Strafbefehle und Anklagen zu verteidigen, sind besondere theoretische und praktische Kenntnisse notwendig.
Herr Dr. Hartmut Breuer hat diese bewiesen. Er ist Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Der Fachanwaltstitel wird nur verliehen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Teilnahme an einem aufwändigen Lehrgang und Bestehen der Abschlussklausuren
- Eigenständige Bearbeitung von mindestens 160 Fällen aus dem Verkehrsrecht; mindestens 60 Fälle müssen Gerichtsverfahren beinhalten
- Regelmäßige Teilnahme an Fortbildungen oder wissenschaftlich Publikationen nach Erhalt des Titels
Gerade einmal 2,5% der zugelassenen Rechtsanwälte in Deutschland sind Fachanwälte für Verkehrsrecht (2019).