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Die Betriebsgefahr eines Fahrzeuges wird definiert als „die Gesamtheit aller Umstände, welche, durch die Eigenheit des Fahrzeuges begründet, Gefahr in den Verkehr tragen“. Dies besagt, dass es ganz natürlich ist, dass von einem Fahrzeug, schon bedingt durch Masse, Geschwindigkeit etc., Gefahren für die Allgemeinheit ausgehen, ohne dass es eines Fehlverhaltens