Unfallschaden

Das Wort erklärt sich fast von selbst, Unfallschäden sind Schäden an einem Fahrzeug, die durch einen Unfall entstanden sind. Diese Schäden haben jedoch erhebliche Auswirkungen auf die Qualität und damit auch den Wert eines Fahrzeuges.

Unfallschäden stellen beim Verkauf von Fahrzeugen einen Sachmangel dar. Dies bedeutet, dass besondere Haftungsfragen daran geknüpft sind. So muss z.B. der Gebrauchtwagenhändler ausdrücklich erklären, dass es sich bei einem zu verkaufenden Fahrzeug um einen Unfallwagen handelt, sonst kann ein Fall arglistiger Täuschung vorliegen, welcher zur Anfechtung des Kaufs berechtigt. Schadensersatzpflichtig machen sich Verkäufer, welche eine Garantie für die Unfallfreiheit eines Fahrzeuges übernommen haben.

Selbst die Mitteilung bestimmter Unfallschäden erhält nach der Rechtsprechung die Garantie, dass an dem Fahrzeug keine weiteren unfallbedingten Schäden vorliegen. Eine gewissenhafte, notfalls auch sachverständige Prüfung ist daher ein wesentlicher Schritt, um auf der sicheren Seite zu stehen.

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