Verkehrsunfall

Neben dem materiellen Schaden am eigenen Auto, Fahrrad oder Motorrad sind auch die Verletzungen und Schmerzen durch den Unfallgegner zu entschädigen.

Das angemessene Schmerzensgeld richtet sich nach Art und Schwere der Verletzung sowie Umfang und Dauer der ärztlichen Behandlung und einer möglicherweise bleibenden Dauerbeeinträchtigung. Die vielfach verwendeten Schmerzensgeldtabellen erfassen Gerichtsentscheidungen zu den unterschiedlichsten Verletzungen. Die genannten Entscheidungen bieten Anhalts- und Orientierungspunkte für die Bemessungshöhe. Immer müssen aber die Umstände des Einzelfalles berücksichtigt werden. Zur Wahrung- und Sicherung der Ansprüche sollte auch bei geringen Beschwerden nach einem Unfall unverzüglich ein Arzt aufgesucht werden. Werden die Beschwerden stärker, sollten Sie erneut einen Arzt aufsuchen. Dokumentieren Sie Ihre Verletzungen und Ihre Beschwerden. Fotografieren Sie die Verletzungen. Führen Sie ein Tagebuch über Ihre Beschwerden und Beeinträchtigungen. Heben Sie Nachweise über Untersuchungen, Therapien einschließlich Rezeptgebühren, Medikamenten- und sonstige Zuzahlungen auf.

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