MIETWAGEN – NUTZUNGSAUSFALL

Wird Ihr Fahrzeug bei einem Unfall so geschädigt, dass es nicht mehr verkehrstüchtig ist und nicht mehr genutzt werden kann, haben Sie einen Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung für die Reparaturdauer bzw. für die Dauer der Wiederbeschaffung eines gleichwertigen Fahrzeuges.

Grundsätzlich können Sie auch einen Mietwagen nehmen. Wenn Sie einen Mietwagen in Anspruch nehmen, sollten Sie jedoch vorsichtig sein. Sie müssen immer daran denken, dass Sie möglicherweise auf einem Teilbetrag der Rechnung sitzen bleiben können.

Sie haben stets die Verpflichtung zur Schadenminderung und zum anderen kann Ihnen eine Mitschuld am Unfall angehängt werden. Mietwagen und Nutzungsausfall setzen jedoch voraus, dass der Geschädigte oder ein naher Angehöriger das Fahrzeug überhaupt nutzen kann.

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